Die Ausschüsse im Deutschen BundestagHier werden Gesetzesvorhaben genau überprüft und auch korrigiert
Hier findet die eigentliche gesetzgeberische Arbeit des Bundestags statt: Die Ausschüsse - in der 16. Legislaturperiode waren es 22 - sind das Herzstück des Parlaments
Häufig nimmt die Öffentlichkeit nur die großen Debatten und die Abstimmungen im Bundestag wahr – und erregt sich über halbleere Sitzreihen, über fehlende Abgeordnete im Plenum. Doch solche Bilder sagen wenig aus über die eigentliche Arbeit der Parlamentarier im Berliner Reichstag: Denn die Mammutarbeit vollzieht sich in den Ausschüssen des Bundestags. Statistisch kommen nämlich auf jede Plenarsitzung neun Ausschusssitzungen. Dies unterstreicht, dass der Bundestag mehr ein Arbeits- als ein Redeparlament ist. Der größte Teil wird in den Arbeitskreisen der Fraktionen und in den Parlamentsausschüssen geleistet. Sie decken in ihren fachlichen Zuständigkeiten das breite Spektrum aller Politikfelder ab. Jedem Ministerium steht ein Ausschuss gegenüberDeshalb steht jedem Ministerium spiegelbildlich ein Bundestagsausschuss gegenüber. So der Auswärtige Ausschuss dem Auswärtigen Amt, der Rechtsausschuss dem Justizministerium, der Gesundheitsausschuss dem Gesundheitsministerium. Ausnahmen bestätigen die Regel: So gibt es einen eigenständigen Sportausschuss, während die Regierung sportpolitische Fragen dem Innenministerium zuordnet. Eigene Akzente setzt das Parlament etwa mit einem Menschenrechtsausschuss. Eine wichtige Rolle für den Bürger – als Ansprechpartner bei Klagen und Protesten – spielt der Petitionsausschuss. Gesetze werden in drei Lesungen beratenUreigenste Aufgabe der Ausschüsse ist es, Beschlüsse des Plenums entgegenzunehmen. Alle Vorlagen, die einmal Gesetzeskraft erlangen sollen, durchlaufen die Fachberatungen in den zuständigen Ausschüssen – unabhängig davon, ob sie von der Regierung, dem Bundestag oder dem Bundesrat eingebracht worden sind. Zu Beginn des Gesetzgebungsverfahrens steht im Plenum zunächst nur eine Aussprache über die Grundzüge der angestrebten Regelung an. Das ist die sogenannte 1. Lesung. Danach gehen die Entwürfe zur detaillierten Fachberatung in einen oder mehrere Fachausschüsse. Dort sitzen Abgeordnete, die sich in dem jeweiligen Politikfeld besonders gut auskennen. Häufig ziehen sie – beispielsweise in Anhörungen – externen Sachverstand aus Wissenschaft und Praxis zu Rate. Stets gilt es, auszuloten, welche Auswirkungen ein beabsichtigtes Gesetz haben könnte. Jede Bundestagsfraktion entsendet Experten Jede Bundestagsfraktion setzt für die einzelnen Bereiche innerhalb der Ausschussarbeit so genannte Berichterstatter ein, die sich besonders tief in die Materie einarbeiten. Sie behalten in ihrer Arbeit sowohl die Einstellung ihrer Fraktion und ihrer Arbeitsgruppen im Auge und schließen sich auch mit den Berichterstattern der anderen Fraktionen kurz. Am Ende der Ausschussberatungen steht eine Empfehlung an das Plenum. Auf dieser Grundlage beschäftigt sich das Plenum schließlich in 2. Lesung mit dem Sachverhalt und stimmt in der oft unmittelbar folgenden 3. Lesung über den Gesetzentwurf endgültig ab. Untersuchungsausschüsse zu prekären VorgängenWenn es gilt, offensichtliche Missstände, Pannen oder Fehlentwicklungen näher zu untersuchen, kann der Bundestag auch eigene Untersuchungsausschüsse einsetzen, die – ähnlich einem Gerichtsverfahren – Nachforschungen anzustellen befugt sind. Schließlich können spezielle Ausschüsse, Enquete-Kommissionen genannt, eingesetzt werden. Sie beschäftigen sich über die aktuellen und kurzzeitig anstehenden politischen Fragen und Probleme hinaus mit langfristig nötigen politischen Strategien, gesellschaftlichen Entwicklungen. Hier ist der externe Sachverstand natürlich besonders gefragt: Enquete-Kommission setzen sich hälftig aus Parlamentariern und wissenschaftlichen Experten zusammen. Finanzpolitisch eine besondere KontrollfunktionIn der jetzt zu Ende gehenden 16. Legislaturperiode des Bundestags gab es 22 ständige Bundestagsausschüsse. Sie decken nachgerade alle Politikfelder ab. Die Palette reicht vom Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung des Bundestags bis zum Ausschuss für Kultur und Medien. Neben den Ausschüssen, die spiegelbildlich den einzelnen Ressorts der Bundesregierung zugeordnet sind, gibt es weiterhin den Petitionsausschuss, einen Ausschuss für Angelegenheiten der neuen Länder, für Menschenrechte und humanitäre Hilfe, einen Ausschuss für Tourismus und einen für Angelegenheiten der EU. Und es gibt nicht zuletzt noch eine Besonderheit, die auf haushalts- und finanzpolitischem Feld die Kontrollfunktion des Bundestags noch besonders unterstreicht: Es gibt einen Finanzausschuss, der Gesetzentwürfe zu finanzpolitischen Themen, insbesondere auf den Gebieten der Steuerpolitik, von Geld und Kredit prüft und berät. Und daneben steht der Haushaltsausschuss, der den Entwurf des Bundesetats berät und auch darüber befindet, ob Gesetzentwürfe mit dem Haushalt vereinbar sind.
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